Anmeldung

Plan Smog: Verschmutzungsspitze durch Feinstaub

Verschmutzungsspitzen sind starke und schnelle Zunahmen der Schadstoffkonzentrationen in der Luft. Verschmutzungsspitzen durch Feinstaub treten vor allem im Winter oder zum Frühlingsbeginn auf, häufig unter besonderen meteorologischen Bedingungen (Inversionswetterlage), die die Dispersion von Luftschadstoffen verhindern.

In Kombination mit ungünstigen Dispersionsbedingungen in der Atmosphäre können auch Ammoniakemissionen insbesondere im Frühjahr eine große Rolle bei der Bildung von Feinstaub spielen. Das Ammoniak rührt von den Ausbringungen der Landwirtschaft sowie der Viehzucht her. Diese Verbindung kann mit (zunächst in Salpetersäure verwandelten) Stickstoffoxyden, die hauptsächlich aus dem Straßenverkehr kommen, reagieren, um Ammoniumnitrat zu bilden und einen signifikanten Anstieg der Konzentrationen von Feinstaub verursachen.

Die hauptsächlichen Emissionsquellen dieser Schadstoffe sind Gebäudeheizung, Verkehr, industrielle Aktivität und Landwirtschaft.

Der Begriff "Smog" ist die Kontraktion zweier englischer Begriffe "Smoke" (Rauch) und "Fog" (Nebel). "Smog" bezieht sich auf das gleichzeitige Vorhandensein dieser beiden Komponenten in der Luft.

Am 17. Juli 2008 verabschiedete die wallonische Regierung einen Aktionsplan für den Fall einer Verschmutzungsspitze durch Feinstaub. Die wallonische Luft- und Klimabehörde (Agence wallonne de l'Air et du Climat – (AwAC) ) bearbeitet diese Warnmeldungen in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Krisenzentrum (Centre Régional de Crise – CRC) und der Interregionalen Arbeitseinheit für die Umwelt (Cellule interrégionale de l’Environnement – CELINE). Ein Memorandum of Understanding zwischen den drei Regionen des Landes hat CELINE mit der Vorhersage und Nachverfolgung der Verschmutzung während der gesamten Dauer des Ereignisses beauftragt und die Einleitung der damit verbundenen Phasen an CELINE delegiert. Ziel ist es, die Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung von Emissionen zu harmonisieren, indem in jeder Region die gleichzeitige Aktivierung der verschiedenen Phasen eines Verschmutzungsereignisses sichergestellt wird.

In der Wallonie sind drei Schwellenwerte für Feinstaubspitzen vorgesehen:

  • eine Schwelle für Information (Schwellenwert 0) bei durchschnittlich 50 µg/m³ in 24 Stunden für die PM10 oder bei durchschnittlich 35 µg/m³ in 24 Stunden für die PM2.5. Die Informationsstufe wird aktiviert, wenn der Schwellenwert erreicht ist und die Prognosen anzeigen, dass die Überschreitung mindestens 24 Stunden dauern dürfte.
  • eine Schwelle für Alarm (Schwellenwert 1) von durchschnittlich 70 µg/m3 in 24 Stunden für die PM10 oder von durchschnittlich 50 µg/m³ in 24 Stunden für die PM2.5. Die Alarmstufe wird aktiviert, wenn die Arbeitseinheit von CELINE davon ausgeht, dass dieser Schwellenwert an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird.
  • eine zweite Alarmschwelle (Schwellenwert 2) bei durchschnittlich 150 µg/m³ in 24 Stunden für die10. Die erweiterte Alarmstufe wird aktiviert, wenn die Arbeitseinheit von CELINE davon ausgeht, dass dieser zweite Schwellenwert an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird.

Das Überschreiten des ersten Schwellenwerts impliziert Informationen und Empfehlungen an die Bevölkerung.

Wenn die Alarmschwelle erreicht ist, werden außerdem restriktive Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen betreffen die Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen sowie die Verschärfung der entsprechenden Kontrollen. Die Unternehmen, die am stärksten von Feinstaubemissionen betroffen sind, werden ebenfalls aufgefordert, mit Maßnahmen zur vorübergehenden Reduzierung ihrer Emissionen ihren Beitrag zu leisten.

Darüber hinaus haben die Gemeinden in den am stärksten exponierten Gebieten (Charleroi, Engis, Lüttich und Tournai) einen spezifischen Plan mit drei Achsen verabschiedet: Verringerung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen in der Stadt, Sensibilisierung der Bürger und Senkung der Temperatur in den öffentlichen Gebäuden.

Informationen bei Überschreitungen eines dieser Schwellenwerte werden hauptsächlich von den Medien, dem Internet, dem Versenden eines Newsletters an die auf der Website von CELINE registrierten Personen oder auch durch das automatische Versenden von SMS und E-Mails an Personen, die für den auf dieser Website angebotenen kostenlosen Service registriert sind (siehe Benutzerbereich) sichergestellt.
 

Im Fall einer Verschmutzungsspitze wird anfälligen Personen empfohlen, keine intensiven und/oder längeren körperlichen Betätigungen (wie zum Beispiel Joggen) nachzugehen. Man sollte nicht zögern, im Bedarfsfall ärztlichen Rat einzuholen.

Link: Pic de pollution.pdf

Der Plan Hitzewelle und Ozonspitze

Im Sommer 2003 wurde Europa von einer Hitzewelle von außergewöhnlichem Ausmaß heimgesucht. Dieser Hitzesommer war gekennzeichnet durch außergewöhnliche Temperatur- und Ozonspitzen, einen starken Anstieg der Morbidität und Mortalität, insbesondere in Gruppen der Bevölkerung, die als "gefährdet" eingestuft sind.

Darüber hinaus haben die von den Behörden bestimmter Staaten offenbarten Grenzen bei der Bewältigung der Folgen dieses Ereignisses zu einer starken Unzufriedenheit in der öffentlichen Meinung geführt.
Nach diesem Ereignis sind deshalb viele Staaten dazu übergegangen, Strukturen des Krisenmanagements zur Bewältigung von Hitzewellen zu schaffen oder zu verstärken und entsprechende Pläne auszuarbeiten.

Diese Pläne sollen das Auftreten von Hitzewellen antizipieren und die Maßnahmen festlegen, die ergriffen werden müssen, um deren Auswirkungen auf die Gesundheit und das soziale Wohlbefinden zu verhindern und zu begrenzen, wobei gefährdete Bevölkerungsgruppen besondere Beachtung finden.
Der nationale belgische Plan "Plan vague de chaleur et pics d'ozone" (Plan für Hitzewelle und Ozonzpitzen) stammt aus dem Jahr 2005. Ziel dieses Plans war es, das Auftreten von Hitze- und Ozonspitzen zu antizipieren.

Ziel war es, proaktiv Maßnahmen zu definieren, die der Prävention und Einschränkung der Auswirkungen von Ozon und Hitze auf die Gesundheit dienen. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf gefährdete Gruppen gelegt.

In Belgien wurde beschlossen, die Bewältigung hoher Temperaturen mit den häufig damit verbundenen Problemen von Ozonspitzen zu kombinieren. Ab 2015 wurde beschlossen, den Plan in "Plan forte chaleur et pics d'ozone" (Plan für starke Hitze und Ozonspitzen) umzubenennen.

Bis einschließlich 2014 lag die Umsetzung des Plans für starke Hitze und Ozonspitzen in der Zuständigkeit des Bundesstaats. Aufgrund der sechsten Staatsreform sind nun die föderalen Stellen für die Umsetzung des Plans verantwortlich (Sensibilisierung, Kommunikation usw.). Die Alarmphase bleibt jedoch in der Zuständigkeit des Bundesstaats.

Phasen des Plans:

Der "Plan forte Chaleur et pics d'ozone" besteht aus drei Phasen, von denen die zweite, die Warnphase, in zwei Stufen unterteilt ist:

  1. eine Wachsamkeitsphase;
  2. eine Warnphase;
  3. eine Alarmphase.

Der Übergang von einer Phase zur anderen hängt davon ab, ob die Schwellenwerte erreicht worden sind. Die Parameter, aus denen sich diese Schwellenwerte zusammensetzen, basieren auf den Ergebnissen von 5-Tage-Wettervorhersagen, täglichen Ozonmessungen und 2-Tage-Ozonvorhersagen.
Die beiden ersten Phasen des Plans, Wachsamkeit und Warnung, basieren auf objektivierbaren Kriterien (Zeitraum, Temperatur und Ozonkonzentration), während die Alarmphase zusätzliche Beurteilungskriterien erfordert ("... wenn der Schwellenwert erreicht ist und es sich herausstellt, dass die bereits getroffenen Maßnahmen intensiviert werden müssen").
Um eine solche Beurteilung für die Alarmphase abzugeben, sieht der ursprüngliche Plan von 2004 vor, eine Arbeitseinheit zur Risikobewertung (Risk Assessment Group, RAG) einzusetzen, die entscheiden wird, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, und einschätzen wird, ob das Auslösen der Alarmphase notwendig ist.

Diese Vorschläge zur Entscheidung und Einschätzung müssen dann einer Risikomanagementeinheit (Risk Management Group, RMG) vorgelegt werden, die sich aus den zuständigen Behörden zusammensetzt. Da die Alarmphase in 10 Jahren noch nie erreicht wurde, wurden diese beiden Einheiten im Rahmen dieses Plans bisher noch nicht geschaffen.

1. Wachsamkeitsphase
Alljährlicher operativer Zeitraum der Umsetzung des Plans vom 15. Mai bis zum 30. September, unabhängig von den klimatischen Bedingungen. Sie wird aktiviert, wenn die Vorhersagen der Temperaturen und Ozonkonzentrationen unter den für die Warn- und Alarmphase festgelegten Schwellenwerten liegen.

2. Warnphase

Die Kriterien zur Aktivierung der Warnphase wurden seit 2017 geändert.

Die Warnphase wird ausgelöst, wenn Tcumul größer oder gleich 17 °C ist (Hinweis: Dabei werden die in Uccle prognostizierten Temperaturwerte verwendet).

Tcumul ergibt sich aus der Summe der Differenzen zwischen den Werten der "'prognostizierten Höchsttemperaturen" und dem Schwellenwert von 25 °C für die nächsten fünf Tage (T + 1 bis T + 5). Es werden nur die positiven Differenzen berücksichtigt.
Die Warnphase endet, wenn Tcumul weniger als 17 °C (am Tag T0) beträgt und die in Uccle am Tag T + 1 vorhergesagte Höchsttemperatur unter 25 °C liegt.

3. Alarmphase

Die Kriterien für die Alarmphase wurden 2019 geändert. Zu ihrer Aktivierung müssen alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:

  • das Temperaturkriterium der Warnphase ist erfüllt;
  • die vorhergesagte Höchsttemperatur an diesem Tag ist höher oder gleich 28 °C;
  • Standby-Messung an mindestens einem Messpunkt einer stündlichen durchschnittlichen Ozonkonzentration von mehr als 180 μg/m³ (europäische Informationsschwelle);
  • Prognose für diesen Tag einer stündlichen durchschnittlichen Ozonkonzentrationen von mehr als 180 μg/m³ in einem erheblichen Teil des Landes;
  • Es stellt sich heraus, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen intensiviert werden müssen.

Quelle: Protokoll der Koordinierung zwischen den drei Regionen und CELINE im Rahmen der Umsetzung des Plans "Forte chaleur et pics d'ozone"

Eine Ozonspitze wird wie folgt definiert:

"Eine Ozonspitze entsteht, wenn die Ozonkonzentration einen bestimmten Wert überschreitet. Die Europäische Union hat Richtlinien erlassen, in denen Sollwerte zum Schutz der Bevölkerung festgelegt sind. Der europäische Schwellenwert für die Information der Öffentlichkeit wurde auf eine durchschnittliche stündliche Konzentration von 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft festgelegt. Die Alarmschwelle wird ab einer stündlichen Durchschnittskonzentration von 240 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft überschritten.

Die Auswirkungen einer Hitzewelle sind Insolation, Hitzschlag, Hitzekrämpfe, Erschöpfung... Eine Ozonspitze kann Augen- und Rachenreizungen, Atemnot und Kopfschmerzen verursachen. Einige sehr einfache Maßnahmen können jedoch dazu beitragen, diesen Problemen vorzubeugen:

  • Bleiben Sie hydratisiert, indem Sie mehr als gewöhnlich trinken und vor allem ohne abzuwarten, bis Sie Durst haben. Von zuckerhaltigen Getränken und Alkohol wird abgeraten.
  • Schützen Sie sich vor der Sonne: Hut, Sonnencreme, leichte Kleidung...
  • Bleiben Sie während der heißesten Stunden im Haus, am besten an einem kühlen Ort. Schließen Sie Vorhänge und Fenster während der heißesten Stunden.
  • Schränken Sie körperliche Anstrengungen und Ortsveränderungen ein.
  • Kühlen Sie sich ab: Dusche, Pool...
  • ....

Die am stärksten gefährdeten Personen sind kleine Kinder, ältere Menschen, sozial isolierte Menschen und Menschen, die intensive Anstrengungen unternehmen. Die schädlichen Auswirkungen können jedoch auch Personen mit guter Gesundheit betreffen.

Die Broschüre "Ozone et vague de chaleur" (Ozon und Hitzewelle) ist hier verfügbar; mehr erfahren Sie auf: centredecrise.be